Kompetenzfelder

Familienrecht

Die Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten ist seit über 25 Jahren meine Kernkompetenz. Hierzu zählen Situationen im Bereich von Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Umgang, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn und Versorgungsausgleich und noch vieles mehr. Meine Dienstleistung umfasst die genaue Analyse Ihrer Situation und eine fundierte und emphatische Beratung bezüglich der weiteren Schritte sowie die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Prozessen. Hierbei stehe ich Ihnen stets unterstützend und mit realistischen Ansätzen zur Seite.

Erbrecht

Die Beratung und Vertretung im Bereich des Erbrechts umfasst insbesondere Erbfolgestreitigkeiten, Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsprozesse, Erbscheinsverfahren. Auch begleite ich Sie gerne bei der Planung und Gestaltung Ihrer Erbfolge, Patientenverfügung und aller weiteren Vollmachten.